Wir berechnen folgende Maklercourtage vom Käufer und Verkäufer nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages:
Erwirbt ein Kaufinteressant die Immobilie dann gilt das neuen Maklerrechts das seit 23.12.2020 ist eingetreten. Käufer und Verkäufer zahlen beide Ihr Anteil der Maklerprovision. Laut Vereinbarung bezahlt der Verkäufer dem Immobilienmakler eine Provision von 2,38 % inkl. MwSt. mit der notariellen Beurkundung.
Der Immobilienmakler wird in diesem Fall auch mit dem Kaufinteressanten einen entgeltpflichtigen Maklervertrag ebenfalls mit einem Provisionssatz von 2,38 % Provision inkl. MwSt. abschließen (Maklervertrag nach § 656c BGB).
Wir berechnen folgende Maklercourtage vom Mieter nach Abschluss eines Mietvertrages:
Bitte beachten Sie, dass manche Objekte nach Verkaufsgebiete und Regionen Provisioniert seien kann!
Die Angaben erhielten wir von den Verkäufern. Wir übernehmen daher keine Haftung für deren Richtigkeit. Änderungen, Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Inhaberin: Herma Stegehuis USt-Id Nr.: DE 274 139 284 HRB Nr. 12866 Amtsgericht Coesfeld
Vermittlung Erlaubnis laut §34 Gewerbeordnung Kreis Borken